Das Erbrecht ist in Deutschland im Grundgesetz verankert und erlaubt es privaten Personen über das gesamte eigene Vermögen und sonstige Rechte für den Eintritt des eigenen Todes zu verfügen. Andererseits kann jede Person auch durch einen solchen Vorgang begünstigt werden, also z.B. als Erbe oder Vermächtnisnehmer. Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist die durch die Privatautonomie gesetzlich garantierte Testierfreiheit. Diese ausdrücklich im BGB und zudem auch in Art. 14 GG geregelte Freiheit erlaubt es einer Person im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, durch einseitige Verfügung von Todes wegen einen oder mehrere Erben zu bestimmen, bspw. durch ein Testament oder ein Vermächtnis zu bedenken. Dies bedeutet, dass für solche Vorgänge in der Regel keinerlei andere Personen, wie z.B. Familienangehörige, zustimmen müssen. Durch den sog. Pflichtteilsanspruch können allerdings trotzdem Ansprüche durch Berechtigte gegen den bzw. die Erben entstehen und ggf. geltend gemacht werden. Zu beachten ist auch der Grundsatz der sog. Universalsukzession, also der Gesamtrechtsnachfolge, wonach das gesamte Vermögen des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten (z.B. auch Schulden des Erblassers) zum Zeitpunkt des Todes automatisch auf die nach dem Testament oder dem Gesetz (gesetzliche Erbfolge) bestimmten Erben übergeht, wenn diese das Erbe nicht fristwahrend ausgeschlagen haben.
Die juristische Praxis im Erbrecht umfasst die Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen rund um den Nachlass. Häufige Themen sind die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Klärung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Weitere Schwerpunkte sind die Prüfung und Anfechtung von Testamenten, die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche sowie die Unterstützung bei der Nachlassverwaltung. Insbesondere Fragen zu Pflichtteilsansprüchen stehen häufig im Mittelpunkt. Da diese Thematik in der täglichen Beratung eine zentrale Rolle spielt, ist es ratsam, den Erbfall mit den Themen "Erbschaft und Vererben" frühzeitig vorbeugend sowie vorsorglich zu gestalten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Konflikte zu vermeiden und den Nachlass nach den individuellen Vorstellungen rechtssicher zu regeln.
Die Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Erbrechts umfasst u.a. folgende Aspekte:
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