Rechtsanwalt / Anwalt für Maklerrecht in Velbert und Wuppertal

Im Maklerrecht geht es um die Rechtsbeziehung zwischen Immobilienmaklern und Käufern bzw. Verkäufern von Immobilien (Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen). Diese privatrechtliche Vertragsbeziehung wird durch das allgemeine Vertragsrecht innerhalb des BGB geregelt und erfährt immer wieder rechtliche Neuerungen, bspw. im Bereich des sog. Makleralleinauftrags. Ein solcher Makleralleinauftrag wird in der Regel zwischen dem Immobilienmakler und einem zum Verkauf seiner Immobilie entschlossenen Eigentümer geschlossen. Verpflichtet wird jedoch auch der Eigentümer, dem es ohne abweichende Vertragsbestimmungen in der Regel während der Vertragslaufzeit untersagt ist, weitere Makler zu beauftragen oder die Immobilie ohne Einbindung des Maklers eigenhändig zu verkaufen. Dem Immobilienmakler stehen beim Verkauf einer Immobilie in der Regel zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Bei der klassischen Vermarktungstätigkeit wird die Immobilie zu einem vom Verkäufer beabsichtigten Kaufpreis inseriert. Für bestimmte Immobilienarten hat sich jedoch auch das sog. Bieterverfahren etabliert, wobei keine konkrete Kaufpreiserwartung kommuniziert wird, sondern Interessenten vielmehr dazu aufgefordert werden, dem Makler einen für sie akzeptablen Kaufpreis mitzuteilen. Zudem gab es zuletzt Neuerungen im Bereich der Maklerprovision. Hat ein Makler einen wirksamen Maklervertrag geschlossen und seine Maklertätigkeit erbracht, welche wiederum zu einem Vertragsabschluss geführt hat, hat er Anspruch auf eine Maklerprovision. Seit der gesetzlichen Änderung gilt das sog. unechtes Bestellerprinzip, nach welchem sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen. Die Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Maklerrechts umfasst u.a. folgende Aspekte:


  • Makleralleinauftrag
  • Maklervertrag
  • Bieterverfahren
  • Maklerprovision
  • Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Makler sowie Käufer und Makler
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